Wie Bezirksspielleiter Jürgen Beckers in einer E-Mail an die Dortmunder Vereinsvertreter mitteilte, hat sich der Spielausschuss des Schachverbandes Ruhr in seiner letzten Sitzung mit der durch Corona verschärften Lage bei Turnieren und Mannschaftskämpfen beschäftigt. Folgende Stichpunkte sind das Ergebnis und bis auf Weiteres verbindlich für den weiteren Saisonverlauf:

    • Der Schachverband Ruhrgebiet wie auch der Schachbund NRW wird seine laufende Mannschaftsmeisterschaft nicht abbrechen und auch nicht unterbrechen.
      Alle angesetzten Spiele können einvernehmlich mit dem Gegner verlegt werden, auch auf Termine, die nach der nächsten zu spielenden Runde liegen. Allerdings müssen alle verlegten Spiele bis spätestens zur 8. Runde terminiert und gespielt sein.
    • Eine frühzeitige Komplettabsage einer Mannschaft für ein Ligaspiel ist wie bisher bis Mittwoch vor dem Spieltag bußgeldfrei möglich. Der SVR will auch die Nichtbesetzung von einzelnen Brettern kulant behandeln.
      Eine Komplettabsage wird gegen die absagende Mannschaft mit 0:8 Brettpunkten gewertet.
    • Um eventuelle Terminengpässe zu vermeiden, empfiehlt der VSA auch Verlegungen, bei denen samstags gespielt wird.
    • Für alle Teilnehmer an einem Mannschaftskampf gilt die 2G-Regelung. Nur vollständig geimpfte oder genesene Personen haben Zutritt zu den Spielräumen. Eine Anwesenheitsliste muss geführt werden.
    • Nach dem aktuellen Stand der gesetzlichen Coronaschutz-Bestimmungen muss bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das gilt auch am Brett.
      Ausnahmen sind hier nur möglich, wenn ein Spieler mit einem ärztlichen Attest belegt, dass er aus medizinischen Gründen (z. B. bei einer Asthmaerkrankung) keine Maske tragen sollte.

Soweit die von Schachfreund Beckers referierten Regelungen, die auf dem Hygienekonzept des Schachbund NRW basieren. Gravierendste Neuerung ist die Verpflichtung zum Masketragen während der Partie. Ergänzend hierzu die Information, dass es sich bei der geforderten Mund-Nase-Bedeckung um eine entsprechend zertifizierte FFP2-Maske oder eine OP-Maske handeln muss. Dagegen kann das Führen einer Anwesenheitsliste entbehrlich sein, wenn sich ausschließlich die am Mannschaftskampf beteiligten SpielerInnen im Raum aufhalten.

Wichtig ist jedoch noch der Hinweis auf den nach wie vor geltenden §7.6.6 der Verbandsturnierordnung: "Eine Mannschaft, die zu mehr als zwei Mannschaftskämpfen nicht angetreten ist, scheidet aus der Mannschaftsmeisterschaft aus und gilt als erster Absteiger ihrer Klasse und Gruppe." Mit anderen Worten: Zwei Komplettabsagen im gesamten Saisonverlauf werden toleriert, eine dritte dann nicht mehr.

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