Der Vorstand der Schachabteilung des FS 98 berät zurzeit über das Vorgehen in Bezug auf die Jahreshauptversammlung 2020. Die derzeitigen Umstände werden auch im Dezember keine Veranstaltungen mit einer größeren Personengruppe in geschlossenen Räumen ermöglichen. Dennoch sind wir satzungsgemäß dazu verpflichtet, noch in diesem Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung abzuhalten.

Der Gesetzgeber hat für einen solchen Fall ein Gesetz verabschiedet, das Vereinen die Mitwirkung ihrer Vereinsmitglieder ohne örtliche Versammlung ermöglichen soll. Dabei werden wir uns wohl für eine Variante entscheiden, bei der die Stimmabgabe bei Wahlen und eine Beschlussfassung von Anträgen per eMail (ersatzweise per Post) vorgesehen ist.

Um hier eine Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, müssen sich mindestens die Hälfte der Mitglieder an diesem Verfahren beteiligen. Alle Berichte, Wahlvorschläge und Anträge werden dabei vorab verschickt, den Auftakt wird im Laufe der nächsten Woche die förmliche Einladung zur Jahreshaupt"versammlung" mit Nennung aller Fristen, Stichtage und zu behandelnden Punkte sein. Achtet deshalb bitte besonders auf euren eMail-Posteingang!

Besondere Umstände erfordern besondere Lösungen - und das sollte uns Schachspielern ja nicht so schwer fallen ...

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