In einem ersten Schritt ist die Einladung zur virtuellen Mitgliederversammlung per eMail (und postalisch an Nicht-eMail-Nutzer) zusammen mit dem Protokoll der letztjährigen Vollversammlung an die Mitglieder verschickt worden. Außerdem steht das Protokoll von 2019 auch im Downloadbereich unserer Homepage zur Verfügung (für registrierte Nutzer) und gilt somit als veröffentlicht. Der in der Einladung genannt Termin - 19. Dezember 2020 - ist nicht als fixer Versammlungstermin zu verstehen, sonder stellt das letztmögliche Datum zur Stimmabgabe für die zur Abstimmung gestellten Tagesordnungspunkte dar.

Wie geht es weiter?

Nach dem Verschicken der Einladung mit der vorgesehenen Tagesordnung folgt in einem nächsten Schritt die Versendung der Berichte und - sofern nötig - daran anschließend die zur Abstimmung gestellten Anträge. Danach sind dann die Mitglieder gefragt, die um ihr Votum per eMail-Rückantwort, bzw. per Stimmzettel in vorfrankiertem Rückumschlag gebeten werden. Eine telefonische Beteiligung an der JHV ist nicht möglich.

Noch Fragen?

Die Versammlungsleitung obliegt wie sonst auch dem 1. Vorsitzenden, alle Anträge, Einwendungen, Stimmabgaben deshalb an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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